Nutzungsbedingungen & AGB
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Kitagawa

Nutzungsbedingungen & AGB

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Kitagawa Europe Ltd. & Kitagawa Europe GmbH

Allgemeine Verkaufs - und Lieferbedingungen

1. Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe von Waren und Dienstleistungen von Kitagawa Europe Limited & Kitagawa Europe GmbH (nachstehend Firmen genannt) und alle Beratungsleistungen und können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung der Firma geändert werden.

2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firmen

3. Die Firmen akzeptieren vom Käufer keine Ansprüche auf Ausführung und Leistung bzw. Beschaffenheit der Ware außer die in den Verkaufsunterlagen beschriebenen technischen Daten und Informationen; es sei denn, die Geschäftsleitung der Firmen akzeptieren schriftlich evtl. Abweichungen.

4. Die von den Firmen angegebenen Lieferzeiten gelten nur annähernd und sind nicht der wesentliche Teil der Bedingungen. Die Firmen haften nicht für Verluste, die aus verspäteter Lieferung entstehen könnten.

5. Sollten innerhalb von 12 Monaten nach erfolgter Lieferung Mängel an der Ausführung oder dem Material festgestellt warden (nicht eingeschlossen solche Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen), so können die Firmen nach ihrer Entscheidung diese Teile reparieren oder ersetzen oder, falls mit dem Käufer ein gesondertes Garantieabkommen vereinbart wurde, die Ware ersetzen oder den Verkaufspreis vergüten. Auf keinen Fall sind die Firmen haftbar zu machen für evtl. Entstandene Verluste.

6. Die unter 5) genannten Bedingungen entfallen, wenn der Käufer die Ware nicht vollständig bezahlt hat oder die Ware nicht richtig eingesetzt hat bzw. Diese unsachgemäß verändert hat, oder diese nicht vorschriftsmäßig installiert und gewartet hat, wie in der Literatur der Firmen vorgegeben. Dieses schließt empfohlene Geschwindigkeit, Drehmoment und Temperaturen ein und die Firmen werden nicht haftbar für evtl. Verluste, die aus Missachtung der Vorschriften entstehen.

7. Der Käufer kann einen Auftrag nur dann stornieren, wenn die Firmen sich hierzu schriftlich einverstanden erklären unter der Voraussetzung, dass der Käufer alle Kosten in Verbindung mit dem zu stornierenden Auftrag, die bereits bei den Firmen entstanden sind, übernimmt. Korrekt gelieferte Ware kann nur in begründeten Ausnahmen nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Firmen zur Gutschrift zurückgegeben werden. Reparaturen– und/oder Installations-Arbeiten warden nur nach vorheriger schriftlicher Bestellung durchgeführt und sind Gegenstand der allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen.

8. Bei nicht durchführbaren Reparaturen warden die erbrachten Leistungen und Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Nur gegen Erstattung der Kosten wird der Reparaturgegenstand in den Ursprungszustand zurückversetzt.

9. Im Falle von „Force Majeure“, d.h. unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse, werden die Firmen von allen Forderungen aus dem Vertrag befreit. Dieses gilt auch in solchen Fällen, wo durch gesetzliche Vorschriften, Bestimmungen, Behinderungen durch eine Staatliche Behörde, Nichterhalt von Import- oder Export-Lizenzen, Arbeitsniederlegungen, Ausfall der Produktionsanlagen, Unfall oder Lieferausfall der Unterlieferanten es unmöglich machen, die im Auftrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.

10.

     a) Für die Kitagawa Europe Ltd., Salisbury (UK): Die diesen Bedingungen unterliegenden Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht des Vereinigten Königsreiches (UK)

     b) Für die Kitagawa Europe GmbH, Ratingen (DE): Die diesen Bedingungen unterliegenden Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Erfüllungs- und Nacherfüllungsort | Anwendbares Recht | Gerichtsstand

Erfüllungs- wie auch Nacherfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Geschäftssitz der jeweils in der Auftragsbestätigung näher bezeichneten Kitagawa-Gesellschaft.

Die Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Gerichtsstand ist am Ort des in der Auftragsbestätigung genannten Geschäftssitzes der jeweiligen Kitagawa-Gesellschaft.

Darüber hinaus ist Kitagawa berechtigt, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Nach Klageerhebung ist der Kunde wegen eigener Ansprüche darauf beschränkt, Widerklage vor dem Gericht der Klage zu erheben oder vor dem Gericht der Klage mit seiner Forderung gegen die Klageforderung aufzurechnen.